Barrierefreie Webseite
Entspricht Ihre Webseite seit dem 28. Juni 2025 den Anforderungen des BFSG?
Wir entwickeln moderne, leistungsstarke und barrierefreie Webseiten – speziell für Handwerksbetriebe und nach den gesetzlichen Anforderungen.
Warum das jetzt wichtig ist:
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter auch Webseiten.
Warum eine neue Webseite?
- Ihre alte Webseite kostet Sie Kunden.
Veraltetes Design und unklare Inhalte schrecken ab – noch bevor ein Gespräch beginnt. - Google ignoriert Sie.
Ohne moderne Technik und SEO bleibt Ihre Seite unsichtbar. - Sie verstoßen womöglich bald gegen geltendes Recht.
Barrierefreiheit wird ab 2025 Pflicht – und viele Seiten sind dafür nicht gerüstet. - Ihre Konkurrenz schläft nicht.
Wer modern auftritt, gewinnt. Wer stehen bleibt, verliert.
Du bist auf der Suche nach einer Webseite, die zu deinem Handwerksbetrieb passt?
Digitalisierung und die technischen Anforderungen überfordern dich?
Du möchtest sichergehen, dass deine Seite immer aktuell und rechtlich abgesichert ist, ohne dass du dich aktiv darum kümmern musst?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Seit über 15 Jahren haben wir uns auf die Handwerksbranche spezialisiert und bieten dir eine maßgeschneiderte Webseite, die sowohl Neukunden, als auch Fachkräfte anspricht. Wir kümmern uns um alle relevanten Inhalte – von aktuellen Texten bis hin zu Bildern, Stellenanzeigen und ein rechtssicheres Impressum. So kannst du dich auf das Wesentliche konzentrieren: Dein Handwerk.
Jetzt neu: Barrierefreiheit für Ihre Webseite
Ab 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das bedeutet: Digitale Angebote müssen für alle Menschen zugänglich sein – auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Wir wissen, was das bedeutet – und wie man es umsetzt.
- Ihre Webseite wird für alle gut lesbar und bedienbar – auch mit Einschränkungen
- Klare Texte, starke Kontraste, einfache Navigation
- Rechtlich abgesichert – inklusive Nachweis zur Barrierefreiheit
Fazit: Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und heben sich vom Wettbewerb ab.
Das sagen unsere Kunden
Aus dem Handwerk für das Handwerk.
Harald KaniaHarald Kania Gebäudetechnik GmbH
Die fertige Webseite ist genau so geworden, wie wir es uns vorgestellt haben – modern, benutzerfreundlich und visuell ansprechend.
Philip Mlitzko2M Klimatechnik GmbH
Setareh JamshidiLORENZ Sanitär GmbH
Alle unsere Änderungswünsche werden schnell umgesetzt. Auf unsere individuellen Wünsche gibt es immer kreative und pragmatische Lösungen.
Lars SchüddemageEinfach Klima
Thomas KraemerRabe Sanitärtechnik
Willi MayrFirma Mayr Haus- und Trocknungstechnik
Mehr Zeit fürs Handwerk –
Wir kümmern uns um den Rest!
In 1 Stunde zur Wunsch-Webseite
Im persönlichen Gespräch konfigurieren wir Ihre Webseite – einfach, schnell und ganz ohne Technik-Stress.
Kein Do-it-yourself – Wir übernehmen
Sie müssen nichts selbst bauen. Unsere Expert:innen setzen Ihre Seite komplett für Sie um.
Maßgeschneidert fürs Handwerk
Design, Texte, Bilder und Funktionen – alles individuell abgestimmt auf Ihren Betrieb und Ihr Gewerk.
Technik, die läuft – auch bei Google
Barrierefrei, mobil optimiert und suchmaschinenfreundlich. Ihre Seite funktioniert – und wird gefunden.
Unser angebot für Sie
Bei uns erhalten Sie die Hilfe, die Sie brauchen.
Angebot 1
Sie haben bereits eine Webseite?
Gerne prüfen wir Ihre bereits vorhandene Webseite auf Barrierefreiheit.
- Technisch und inhaltliche Prüfung Ihrer bereits vorhandenen Webseite
- Prüfung Ihrer Webseite auf Nutzerfreundlichkeit
- Erstellung eines Prüfberichts inkl. anschließender Kurzbesprechung im Nachgang und weitere Vorgehensweise
Nur 599,-
für die Prüfung Ihrer Webseite
Angebot 2
Sie haben noch keine Webseite?
Gerne übernehmen wir die Erstellung einer barrierefreien Webseite für Sie.
- Mehr Menschen erreichen – inkl. 10 Mio. Menschen mit Einschränkungen in Deutschland
- Rechtssichere Webseite (inkl. Barrierefreiheit)
- Mit fertigen Texten für dein Handwerk
- Mobil optimiert für Handy und Tablet
Nur 1.950,-
für die Erstellung einer barrierefreien Webseite
Das Beste
Entscheiden Sie sich danach für eine neue barrierefreie Webseite von uns, erstatten wir Ihnen die Prüfgebühr in Höhe von 599 €!
Mit einer Webseite von uns profitieren Sie direkt von allen Vorteilen – modern, nutzerfreundlich und rechtssicher umgesetzt.
Unser Service ist einfach, professionell und individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Unser Fokus ist es dir eine Lösung zu bieten, welche am besten zu dir passt – denn dein tatsächlicher Bedarf ist uns wichtiger als reiner Umsatz. Wir möchten dir keine unnötigen Leistungen verkaufen, sondern dir ehrlich und zielgerichtet zu helfen.
Buche gerne auch einfach einen kostenlosen Beratungstermin oder fordere direkt dein unverbindliches Angebot über unser Kontaktformular an.
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Weitere Informationen
Für wen gilt das Gesetz? Gibt es Konsequenzen?
/ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) um und soll durch einheitliche Anforderungen auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, den europäischen Binnenmarkt besser zu nutzen.
/ Das Gesetz gilt für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie z. B. Kontaktformulare, Konfiguratoren oder Online-Shops. Allerdings nur, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter haben oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz machen.
Kleinere Betriebe, wie Handwerksunternehmen, müssen zum aktuellen Zeitpunkt ihre Webseite nicht anpassen, wenn sie dort nur Informationen wie Referenzen, Teamfotos oder ihre Firmenphilosophie präsentieren. Solange keine Online-Dienstleistungen wie Formulare, Shops oder Buchungssysteme angeboten werden und die Umsatz- oder Mitarbeitergrenze nicht überschritten wird, gilt das Gesetz nicht. Eine einfache Unternehmenswebseite ohne Verkaufsfunktion bleibt unberührt.
Betrifft das Gesetz deinen Betrieb und du hast noch keine Ahnung wie es jetzt weiter geht?
Kein Problem, lass dich hierzu gerne von uns beraten.
/ Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Sanktionen. Nicht nur Behörden, sondern auch Betroffene, Verbraucherverbände oder sogar Wettbewerber können Verstöße melden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann daraufhin Maßnahmen ergreifen – von Abmahnungen über Bußgelder von bis zu 100.000 Euro bis hin zum Verbot, das Angebot oder die Dienstleistung weiterhin bereitzustellen.
/ Für die Umsetzung barrierefreier Webseiten stehen kleinen und mittleren Unternehmen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Zuschüsse gibt es in der Regel für Maßnahmen zur Digitalisierung, zu denen auch barrierefreie Weblösungen zählen. Zusätzlich fördern einige Einrichtungen auch Projekte, die der Inklusion oder Barrierefreiheit dienen.
Weitere Informationen bieten regionale Wirtschaftsförderungen, die IHK oder die Förderdatenbank des Bundes.
/ Nein – nicht die Rechtsform, sondern die Größe und Art der Dienstleistung sind entscheidend.
/ Ja – auch ein einfaches Kontaktformular zählt als digitaler Dienstleistungskanal und muss barrierefrei bedienbar sein, wenn die Seite dem BFSG unterliegt.
Quellen
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2025-relevant-fuers-handwerk-350583/
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/webseite-2025-barrierefrei-sein?utm_campaign=%5BEMM%5D%20Rechtliche%20Sondernewsletter&utm_medium=email&_hsenc=p2ANqtz-9Un7J5CtVmF2-y7KYNOeJQrZVulS23960VvlSJOJomKofMSMK7CkjIx2rmdByQvjaO5KcvCraUQuWhoRE61TyAPwQkJA&_hsmi=105386726&utm_content=105386726&utm_source=hs_email