Barrierefreie Webseite

Welche gesetzlichen Regelungen gelten seit dem 28. Juni 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, dass u.a. Webseiten seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei zu gestalten sind, damit sie von allen Menschen unabhängig von deren individuellen Fähigkeiten oder Behinderungen problemlos genutzt werden können. Was das für deine Webseite bedeutet und wie wir dich dabei untertsützen erfährst du hier.

Rechtliche Grundlage

Was besagt das BFSG?

Was besagt das BFSG?

/ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von deren individuellen Fähigkeiten oder Behinderungen. Dazu gehören nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Personen oder unerfahrene Internetnutzer. Ziel ist es, allen die gleichberechtigte Teilnahme am digitalen Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten.

Was bedeutet das konkret?

/ Die gesetzlichen Anforderungen ergeben sich aus dem §3 BFSG, der die barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen regelt. Für Webseiten bedeutet das konkret: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.

Diese Regelung basiert auf der Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/882 – dem European Accessibility Act (EAA) – in nationales Recht.

In Deutschland leben rund 7,8 Millionen Menschen mit einer schweren Behinderung. 80 Prozent der Menschen mit Behinderung in Deutschland nutzen das Internet.

Anforderungen

Was genau bedeutet also eine barrierefreie Webseite?

Barrierefreiheit schließt Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen ein. Eine barrierefreie Webseite sollte also einfach navigierbar sein, Inhalte klar strukturiert präsentieren und alternative Texte für Bilder und Multimedia-Inhalte bereitstellen. 

Die wichtigsten Anforderungen beinhalten:

Textalternativen für nicht-textuelle Inhalte

Bilder, Videos und andere Multimedia-Elemente müssen mit Beschreibungen versehen werden, die für Screenreader verständlich sind.

Einfache Navigation

Die Benutzeroberfläche muss klar strukturiert sein, damit alle Nutzer leicht finden, was sie suchen.

Responsive Design

Webseiten müssen auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen gut funktionieren.

Farbkontraste

Ausreichende Kontraste zwischen Text und Hintergrund sind notwendig, um die Lesbarkeit zu verbessern.

Vorteile

Bringt das Gesetz Vorteile mit sich?

Die Umsetzung der Richtlinie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile für Handwerksbetriebe, u.a.: 

Erweiterte
Zielgruppe

Barrierefreie Webseiten erreichen eine breitere Nutzerbasis, einschließlich Menschen mit Behinderungen

Verbesserte Nutzererfahrung

Oft profitieren auch Nutzer ohne Einschränkungen von barrierefreien Designs, da diese in der Regel intuitiver und klarer sind.

Wertschätzung und Ansehen

Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen Verantwortung und Engagement für soziale Gerechtigkeit, was das Markenimage positiv beeinflussen kann.

Aktueller Stand

Was ist der aktuelle Stand deiner Webseite?

Wie du weißt, ist es unser Anspruch, dir stets modernste und gesetzeskonforme Lösungen zu bieten. Die von uns für dich erstellte Webseite entspricht aktuell den bei Vertragsschluss gültigen technischen und rechtlichen Standards. Die neuen Anforderungen des BFSG wurden dabei noch nicht berücksichtigt und sind daher nicht Teil unseres bisherigen Leistungsumfangs.

Unser Angebot

Bei uns erhältst du die Unterstützung, die du brauchst.

Wir unterstützen dich dabei, dass deine Inhalte für wirklich alle zugänglich sind und den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Barrierefreiheit bedeutet nicht nur bessere Nutzerfreundlichkeit, sondern auch mehr Reichweite und ein verbessertes Google-Ranking.

Unser Service ist auch hier einfach, professionell und individuell auf deine Bedürfnisse abgestimmt. Für die dafür notwendigen technischen und inhaltlichen Anpassungen berechnen wir eine einmalige Pauschale, die du der E-Mail entnehmen kannst.

Wie genau der Ablauf hinsichtlich der Umstellung auf eine barrierefreie Webseite für dich aussehen kann, siehst du in der kurzen Prozess-Beschreibung:

Technische Vorbereitung

Wir setzen uns schon lange mit den erforderlichen Maßnahmen auseinander und treffen alle technischen Voraussetzungen, die für deine Webseite notwendig werden.

Angebot akzeptieren

Um die umfangreichen Anpassungen an die neuen gesetzlichen Vorgaben auch an deiner Webseite vorzunehmen, müssen wir dir eine einmalige Gebühr in Rechnung stellen, der du aktiv zustimmen musst, andernfalls werden wir nicht aktiv.

Anpassung deiner Seite

Hast du du unser Angebot über die einmalige Gebühr angenommen, prüfen wir deine Webseite hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen und setzen diese im Laufe diesen Jahres um.

Barrierefreiheits-erklärung

Sobald wir alle gesetzlichen Anforderungen – soweit für uns umsetzbar – erfüllt haben, fügen wir deiner Webseite bei Bedarf eine Barrierefreiheitserklärung hinzu*.

* Solltest du bestimmte Tools wie z. B. Konfiguratoren auf der Webseite eingebunden haben, die nicht barrierefrei sind, ist eine Barrierefreiheitserklärung auf der Webseite unerlässlich.

Du hast weitere Fragen oder benötigst Hilfe?

Melde dich gerne bei uns.

Weitere Informationen

Für wen gilt das Gesetz? Gibt es Konsequenzen?

/ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) um und soll durch einheitliche Anforderungen auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, den europäischen Binnenmarkt besser zu nutzen.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html#:~:text=Soweit%20es%20um%20Produkte%20und,Behinderungen%2C%20Einschr%C3%A4nkungen%20und%20%C3%A4lteren%20Menschen 

/ Das Gesetz gilt für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie z. B. Online-Shops. Allerdings nur, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter haben oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz machen.
Kleinere Betriebe, wie Handwerksunternehmen, müssen zum aktuellen Zeitpunkt ihre Webseite nicht anpassenwenn sie dort nur Informationen wie Referenzen, Teamfotos oder ihre Firmenphilosophie präsentieren. Solange keine Online-Dienstleistungen wie Shops oder Buchungssysteme angeboten werden und die Umsatz- oder Mitarbeitergrenze nicht überschritten wird, gilt das Gesetz nicht. Eine einfache Unternehmenswebseite ohne Verkaufsfunktion bleibt unberührt.

Betrifft das Gesetz deinen Betrieb und du hast noch keine Ahnung wie es jetzt weiter geht? 
Kein Problem, lass dich hierzu gerne von uns beraten.

Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Sanktionen. Nicht nur Behörden, sondern auch Betroffene, Verbraucherverbände oder sogar Wettbewerber können Verstöße melden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde kann daraufhin Maßnahmen ergreifen – von Abmahnungen über Bußgelder von bis zu 100.000 Euro bis hin zum Verbot, das Angebot oder die Dienstleistung weiterhin bereitzustellen.

/ Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fördert die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen an Produkten und Dienstleistungen. Es setzt die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (EAA) um und soll durch einheitliche Anforderungen auch kleinen und mittleren Unternehmen helfen, den europäischen Binnenmarkt besser zu nutzen.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html#:~:text=Soweit%20es%20um%20Produkte%20und,Behinderungen%2C%20Einschr%C3%A4nkungen%20und%20%C3%A4lteren%20Menschen 

/ Das Gesetz gilt für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie z. B. Online-Shops, Kontaktformulare, Angebotsanfragen, Rückruf-Buttons oder ähnliche Funktionen. Allerdings nur, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter haben oder mehr als 2 Millionen Euro Umsatz machen.
Kleinere Betriebe müssen zum aktuellen Zeitpunkt ihre Webseite nicht anpassenwenn sie dort nur Informationen wie Referenzen, Teamfotos oder ihre Firmenphilosophie präsentieren. Solange keine Online-Dienstleistungen wie Shops oder Buchungssysteme angeboten werden und die Umsatz- oder Mitarbeitergrenze nicht überschritten wird, gilt das Gesetz nicht. 

/ Wie du weißt, ist es unser Anspruch, dir stets modernste und gesetzeskonforme Lösungen zu bieten. Die von uns für dich erstellte Webseite entspricht aktuell den bei Vertragsschluss gültigen technischen und rechtlichen Standards. Die neuen Anforderungen des BFSG wurden dabei noch nicht berücksichtigt und sind daher nicht Teil unseres bisherigen Leistungsumfangs.

/ Die angebotene Pauschale soll auch Betriebe schützen, die künftig wachsen und dann – eventuell ohne es zu wissen – unter die Barrierefreiheitsregelung fallen. So vermeiden wir spätere Risiken wie Abmahnungen oder Bußgelder.

/ Diese Pauschale beinhaltet:
✅ Technische Anpassungen für barrierefreie Nutzung
✅ Gestaltung nach aktuellen Anforderungen
✅ Integration einer gesetzlich vorgeschriebenen Barrierefreiheitserklärung, z. B. bei nicht barrierefreien Elementen wie Konfiguratoren

/ Die laufende Pauschale deckt ausschließlich bestehende Wartungs- und Pflegeaufgaben ab – keine Neuprogrammierungen oder strukturellen Umstellungen. Die gesetzliche Umstellung ist technisch aufwendig und betrifft nicht nur den Code, sondern auch Inhalte. Das geht weit über die normale Pflege hinaus. Deshalb können wir das nicht über die laufende Pauschale abbilden.

/ Wir möchten dich darauf hinweisen, dass Unternehmen, die ihre Internetseiten nicht barrierefrei gestalten, ab dem Inkrafttreten des Gesetzes mit kostenpflichtigen Abmahnungen oder anderen rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.

Bitte beachte außerdem, dass wir als Agentur ID GmbH keine Haftung für etwaige Kosten, Schäden oder rechtliche Folgen übernehmen, die dadurch entstehen, dass eine nicht barrierefreie Webseite nicht angepasst wurde, sofern du unser Angebot nicht annimmst.

Du hast Fragen oder bist unsicher, ob das Angebot für dich relevant ist?

Kein Problem! Bei Fragen oder Unklarheiten steht dir dein persönlicher Ansprechpartner aus der Agentur oder dein DigitalCoach gerne zur Verfügung. 

Tipp: Du kannst dir auch direkt weiter oben auf dieser Seite einen Gesprächstermin mit uns buchen – einfach und unkompliziert.

Quellen

https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz-2025-relevant-fuers-handwerk-350583/

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/politik-gesetze/webseite-2025-barrierefrei-sein?utm_campaign=%5BEMM%5D%20Rechtliche%20Sondernewsletter&utm_medium=email&_hsenc=p2ANqtz-9Un7J5CtVmF2-y7KYNOeJQrZVulS23960VvlSJOJomKofMSMK7CkjIx2rmdByQvjaO5KcvCraUQuWhoRE61TyAPwQkJA&_hsmi=105386726&utm_content=105386726&utm_source=hs_email

 
Wir verstehen unser Handwerk.
© 2026 Agentur ID GmbH
X

Hinweis 3D-Badplaner

WIR EMPFEHLEN DIE DESKTOPVARIANTE

Nur in der Desktopvariante kann das Projekt von Ihrem Fachhandwerker weiter bearbeitet werden.
(Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet.)

WEITER

X

Hinweis zur Notrufnummer

Notrufnummer für unsere Bestandskunden.

Sie sind Bestandskunde bei uns? Dann helfen wir Ihnen gerne, wenn Sie bei unserem Notruf anrufen.


Als Bestandskunde anrufen.

X